Knöllchen legt Scheckkarte Lahm

So stand es am 5. März 2002 in der Sindelfinger-Böblinger Zeitung. Da dieses Mysterium einem sehr guten Bekannten passiert ist, will ich diesen Artikel auch an dieser Stelle hier auch veröffentlichen, da ich überzeugt bin dass dies auch andere Leser interessieren dürfte. Wenn jemand eine ähnliches Ärgernis mit Behörden hat, kann er mir die Geschichte gerne schicken. Ich werde dies dann auch dieser Seite veröffentlichen. Nun aber zum eigentlichen Artikel:


Edwin Stäbler und sein Roadster. Den Wagen soll er am Böblinger Postplatz auf dem Behindertenparkplatz ab-
gestellt haben. "Ich war dort nicht", sagt der 41-jährige und bezahlte nicht. Der Strafzettel legte schließlich das
Konto des EDV-Beraters lahm.

Böblingen/Steinenbronn: Mit einem Strafzettel wegen Falschparkens handelt sich Edwin Stäbler mächtigen Ärger mit dem Ordnungsamt ein.

Vom SZ/BZ Redakteur Hans-Jörg Zürn

Androhung von Erzwingungshaft, dazu Pfändungsverfügung samt gesperrter EC-Karte - ein Knöllchen brachte Edwin Stäbler viel Ärger. Auf dem Böblinger Postplatz soll er seinen Wagen: auf einem Behindertenparkplatz abgestellt haben, doch der Steinenbronner beteuert seine Unschuld und zahlt nicht. Aus dem, Strafzettel wird das Drehbuch für eine Groteske.

Vorspiel: Am 27. Mai 2001 genießt der Steinenbronner Edwin Stäbler den Sonntag. en zehn Uhr liegt er noch immer im Bett. Endlich kann der selbstständige EDV-Berater so richtig ausschlafen: Gemütlich frühstückt der 41-fährige später mit einer Freundin und besucht danach Bekannte.

1. Akt. Post von der Stadt Böblingen liegt im Briefkasten. Eine schriftliche Verwarnung. 75 Mark soll Edwin Stäbler bezahlen. Der Vorwurf: „Sie parkten am 27. Mai 2001 um 10.33 Uhr als Führer/in des PKW, Opel, BB-YF 90 unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz am Böblinger Postplatz." Edwin Stäbler wundert sich: „Dort war ich nicht und einen Opel fahre ich auch nicht." Das Kennzeichen stimmt zwar, gehört, aber zu seinem auffälligen Toyota MR 2.

Der Steinenbronner ärgert sich: „Das ist mir erst wenige Monate zuvor in Stuttgart schon einmal passiert." Erst nach langem Hin und Her entschuldigte sich das Ordnungsamt für den Ablesefehler. Edwin Stäbler reagiert dieses Mal kurz angebunden: „Ich habe auf dem Anhörungsbogen vermerkt, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt mit meinem Auto nicht am Postplatz war."

--> Es gab, keine Veranlassung; die Sache weiter zu prüfen  <-- Amtsleiter Günther Henne

2. Akt. Die Antwort des Böblinger Ordnungsamtes lässt nicht lange auf sich warten: "Ihr Vorbringen kann nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Polizeianzeige stand das Fahrzeug am angegebenen Tattag und Ort. Teilen Sie uns gegebenenfalls den Fahrer mit." Edwin Stäbler reagiert nicht: „Ich dachte, die werden das schon Überprüfen und dann feststellen, dass es keinen Opel mit diesem Kennzeichen gibt."

Ein Irrtum. „Die Mitarbeiterin hat verglichen, ob sie die Daten der Polizei richtig eingegeben hat," so Günther Henne, Leiter des Böblinger Bürger- und Ordnungsamtes. Da diese Angaben alle stimmen, habe keine Veranlassung bestanden, den Sachverhalt weiter zu prüfen:

„Bei sehr vielen Verwarnungen hören wir von Beschuldigten, dass sie es unmöglich gewesen sein können", sagt Günther Henne. Es sei nicht leistbar, hier jeden Einzelfall im Detail zu überprüfen. „Herr Stäbler hätte gleich vorbringen, sollen, dass die Fahrzeugmarke nicht stimmt: Dann hätten wir bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes nachgefragt", so der Amtsleiter: „Bemerken wir bei einer Nachfrage, dass etwas nicht stimmt, stellen wir das Verfahren in der Regel ein."

3. Akt. Die Mahnung legt Edwin Stäbler unbeantwortet zu den Akten immer noch im Glauben, dass sich das Missverständnis aufklären werde. Mitte August erhält der Steinenbronner aber erneut offizielle Post aus Böblingen. Aus der gebührenpflichtigen Verwarnung wurde ein Bußgeldbescheid und der ist teurer. Zu den ursprünglich 75 Mark addiert das Amt eine Gebühr von 25 Mark und elf Mark Auslagen der Verwaltung dazu. Unter dem Strich soll Edwin Stäbler jetzt 111 Mark bezahlen.

--> Die Anrufe erkenne ich als einen Fehler  <-- Beschuldigter Edwin Stäbler

Er greift zum Telefonhörer und fordert die städtischen Mitarbeiter auf, dem Fall endlich nachzugehen: „Das erkenne Nachhinein als einen Fehler, denn diese Anrufe sind natürlich nicht aktenkundig." Das bestätigt Günther Henne: „Im Amt kam sich niemand daran erinnern, mit Herrn Stäbler gesprochen zu haben." Er hätte schriftlich auf den Bußgeldbescheid reagieren müssen, um Gehör zu finden.

4. Akt. Ein halbes Jahr ist vergangen. Edwin Stäbler hält die Sache für erledigt. Doch dann bringt ihm der Briefträger einen Umschlag, Absender ist das Amtsgericht Böblingen. Das droht ihm Erzwingungshaft an wegen mittlerweile 38,35 Euro Bußgeld und 31,19 Euro Kosten.

Edwin Stäbler erhebt persönlich Einspruch beim Gericht. Er fordert, den Antrag auf Vollstreckung abzuweisen und das Verfahren in den vorigen Stand zu setzen. Damit könnte er noch Einspruch gegen das Bußgeld einlegen. Zudem fordert der Steinenbronner einen Termin für eine Hauptverhandlung. Danach hört er nichts, doch das Gericht gab den Vorgang an das Ordnungsamt zurück.

5 Akt. Am 18. Februar das nächste Schreiben, dieses Mal von der Hausbank mit der Information über eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 85,39 Euro. Gläubiger ist die Stadt Böblingen. „Eine böse Überraschung" für Edwin Stäbler, denn das Konto ist gesperrt, die Scheckkarte gilt nicht mehr.

6. Akt. Jetzt platzt dem Steinenbronner endgültig der Kragen. Am 20. Februar setzt er sich an seinen Schreibtisch und verfasst Briefe. Helmut Moll, Leiter der Polizeidirektion Böblingen, droht er ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizisten wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Falschaussage im Dienst an. Dem Leiter des Böblinger Ordnungsamts stellt er eine Klage beim Verwaltungsgericht in Aussicht sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Zivilklage auf Erstattung aller angefallenen Kosten.

Nachspiel: Die Stadtkasse Böblingen teilt Edwin Stäbler am 22. Februar mit, dass die Pfändung vorerst ausgesetzt wird. Helmut Moll antwortet ebenfalls am 22. Februar, dass die Polizei den Vorgang untersuchen wird und der Steinenbronner einen Beschwerdebescheid erhalte. Am 26. Februar meldet sich abends bei Edwin Stäbler einer der beiden Polizisten und erkundigt sich nach dem Fall. Das städtische Ordnungsamt hatte bis dahin bei diesen Zeugen noch nicht nachgefragt. Dort will man die Ansprüche durchsetzen. „Wir sehen unter den gegenwärtigen Umständen keinen Grund, den inzwischen rechtskräftigen Bescheid einzustellen", so Günther Henne.


----------- Teil 2 vom  22. März 2002 aus der Sindelfinger-Böblinger Zeitung -----------

Böblingen/Steinenbronn: Ordnungsamt stellt Bußgeld-Verfahren gegen angeblichen Falschparker Edwin Stäbler ein / Polizist ist sich sicher:

Ein Opel war's und kein Toyota

Von unserem Redakteur Hans-Jörg Zürn

Edwin Stäbler muss nun doch kein Bußgeld zahlen. Der Steinenbronner hatte angeblich sein Auto auf einem Behindertenparkplatz am Böblinger Postplatz abgestellt und sich damit mächtig Ärger mit dem Ordnungsamt eingehandelt (die SZ/BZ berichtete). Jetzt stellte die Behörde das Verfahren ein wegen eines "Ablese- oder Übermittlungsfehlers im Bereich des Kennzeichens".

Fast ein Jahr lang kämpfte Edwin Stäbler um sein Recht. Schon als die gebührenpflichtige Verwarnung über 75 Mark in seinem Briefkasten lag, setzte er sich zur Wehr: "Ich war am 27. Mai 2001 nicht auf dem Postplatz." Zwei Polizisten hatten einen Falschparker aufgeschrieben und das Verfahren damit in Gang gebracht. Das Kennzeichen stimmte zwar, nicht aber der Wagen. Statt einem Opel, den die Beamten notiert hatten, fuhr Edwin Stäbler damals wie heute einen Sportflitzer der Marke Toyota.

Doch auch eine Notiz auf dem Anhörungsbogen nutzte nichts. Das Böblinger Ordnungsamt hielt keine Rücksprache mit den Polizisten. "Dazu hatten wir keine Veranlassung", so Amtsleiter Günther Henne. Man habe lediglich nachgeschaut, ob die Daten korrekt vom handgeschriebenen Blatt der Polizisten in den Computer übertragen worden waren. Außerdem habe der Steinenbronner nicht ausdrücklich auf die falsche Fahrzeugmarke hingewiesen.

Erzwingungshaft und Pfändung

Das Verfahren nahm seinen Lauf: erst Mahnung, dann Bußgeld. Nun versäumte es Edwin Stäbler, formell und schriftlich Einspruch einzulegen. Die Quittung folgte nach mehreren Monaten. Das Amtsgericht droht Erzwingungshaft an, eine Pfändungsverfügung folgte, das Konto war gesperrt und die Scheckkarte wertlos.

Erst ein Brief an Helmut Moll, Leiter der Polizeidirektion Böblingen, brachte Bewegung in die Sache. Edwin Stäbler drohte darin den Beamten ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht oder gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Falschaussage im Dienst an.

"Bedaure den Fehler zutiefst"

Jetzt erhielt der Steinenbronner EDV-Berater Antwort von Polizei-Chef Helmut Moll: "Als Ergebnis der nach Ihrem Schreiben vorgenommenen Überprüfung ist festzustellen, dass offensichtlich ein Ablese- oder Übertragungsfehler vorliegt. Der Beamte ist sicher, dass es sich um einen Opel und keinesfalls um Ihr in der Sindelfinger Zeitung abgebildetes Fahrzeug gehandelt hat."

Weiter schrieb der Leitende Kriminaldirektor: "Ich bedaure zutiefst, dass Ihnen durch einen Fehler des sachbearbeitenden Beamten Unannehmlichkeiten entstanden sind und möchte mich auch im Namen des Beamten bei Ihnen entschuldigen."

Ordnungsamt stellt Verfahren ein

Die Polizei verständigte gleichzeitig die Bußgeldstelle der Stadt vom Irrtum. Folge: Der Steinenbronner Stäbler erhielt auch von dort einen Brief. "Wir werden unsere Forderungen gegen Sie niederschlagen", so Günther Henne, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes.

Er nutzte das Schreiben aber auch zu einer Belehrung: "Rechtlich möchte ich anmerken, dass der Bußgeldbescheid, auch wenn er inhaltlich einen Fehler aufweist, rechtskräftig und vollstreckbar geworden ist. Sie haben Ihrerseits die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, nicht wahrgenommen. Eine Einstellung des Bußgeldverfahrens kam daher nicht in Betracht."

Grundsätzlich geht Günther Henne davon aus, "dass die Angelegenheit damit erledigt ist". Nicht so Edwin Stäbler: Er will der Stadt in den nächsten Tagen eine Rechnung schicken und die Kosten einfordern, die ihm durch den falschen Strafzettel entstanden sind.

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Mein Kommentar: Man darf weiter gespannt sein, was bei der Einforderung der Kosten herauskommt. Immerhin war es eindeutig nicht sein Verschulden, sondern ein Irrtum der Behörde. Herrn Stäbler sind durch diesen Irrtum doch einige Kosten (hauptsächlich durch Arbeitsausfall) in der Sache entstanden, welche schließlich und endlich von den Behörden verursacht wurden.

Wie ja eindeutig daraus hervorgeht ist ja vom Günther Henne, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, noch nicht einmal der Sachverhalt korrekt geprüft worden. Es ist hier kein Einzelfall, dass Ablese- oder Übertragungsfehler beim Notieren von Kennzeichen entstanden sind und da auch dort nur Menschen arbeiten, muss eben nochmals geprüft und nachgefragt werden, was Günther Henne ja nicht gemacht hat - warum auch immer?

Jedenfalls hat ein Mitbürger nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, deshalb sollten die Unkosten von Herrn Stäbler von den Behörden bezahlt werden. Vielleicht gibt das dann endlich mal einen Lerneffekt und solche Irrtümer gehören dann irgendwann der Vergangenheit an.


 

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Ein fast unglaublich, aber
wahrer Fall ist das
Anschreiben vom Vermieter
H.u.G. Laurer (alle Namen
geändert) an die Mieterin
C.Wecker in diesem Haus in
der Sindelfinger Stadtmitte.

Was G. Laurer mit dem An-
schreiben eigentlich genau
bezwecken will, können
weder ich, noch andere
Leute verstehen.

Aber lesen Sie selbst...

Sindelfingen, den 02.Juli 1999

An Frau
C. Wecker
Dingsstraße 10
71063 Sindelfingen

Betreff: Ihr Besuch vom 30.Juni 1999 im Ladengeschäft der Firma Dings & Co.

Sehr geehrte Frau Wecker,

lassen Sie uns zunächst festhalten, dass unser Mietverhältnis nicht in Geschäftsräumen abzuwickeln ist, und dass dann auch alle Vertragspartner komplett vertreten sein sollten.

Wir möchten Ihnen gerne unseren Tagesablauf während der Bauphase unseres Neubauobjektes kurz schildern:

5:30 Uhr aufstehen, Rasieren, Waschen, Kaffee richten, zum Bäcker. Um 7:00 Uhr müssen für die Handwerker alle Türen aufgeschlossen sein. Diese Baumaßnahmen   waren abzusehen, sind Bestandteil zur Fertigstellung des Objekts und sind deshalb erforderlich. Den Handwerkern wurde ein Zeitrahmen von 6 Wochen vorgegeben.

Begründung: Dieses Objekt und alle damit in Zusammenhang stehenden Gewerke sind eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die hilfreich ist, den Arbeitsmarkt positiv zu beeinflussen. Durch unsere Bautätigkeit fließt doch überall Geld hin, auch um die Sozialhaushalte zu finanzieren. Als Rentner, Selbstständige und Werktätige leisten wir die Grundlage für diese o.a. Leistungen.

Vor uns braucht eigentlich niemand Angst zu haben. Das Gegenteil dürfte der Fall sein, wenn rundum immer wieder andere "Besucher" empfangen werden. Das Haus kann ein solches Tun nicht vertragen.

In Abänderung unseres gemeinsamen Mietvertrages verzichten wir entgegenkommenderweise auf die Kündigungsklausel und erlauben Ihnen, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen. Wir bitten jedoch um rechtzeitige Bekanntgabe. Auf jeden Fall ist eine gemeinsame Abnahme Ihrer Wohnung erforderlich.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie in eine neue und fachgerecht renovierte Wohnung eingezogen sind. In diesem Zustand wollen wir die Wohnung dann auch wieder Ihrem Nachmieter präsentieren können. Dies wollen wir Ihnen in aller Deutlichkeit gesagt haben.

Wie Ihnen bereits mitgeteilt, sind wir erst in den letzten sechs Wochen darauf aufmerksam geworden, was mit Ihrer Wohnung so abläuft:

25.10.97   Einzug von Frau Wecker.
27.10.97   Gegen 7:30 Uhr verlässt Frau Wecker mit einem Dunkelhäutigen das Haus.
15.05.99   Herrenbesuch, anderes Aussehen.
09.06.99   Abends: Auf Anfrage wegen ausstehender Miete: "Ich bin arbeitslos. Sie haben ja die Kaution."
10.06.99   6:30 Uhr: "Komme soeben von der Arbeit zurück."
29.06.99   Gegen 11:00 Uhr: Unbekannter Mann klingelt an der Wohnung von Frau Wecker und verlässt das
                 Haus wieder, da niemand öffnet.
30.06.99   Gegen 4:00 Uhr morgens Nachtruhestörung durch laute Musik. Zuruf vom Balkon: "Ich bin ein
                 Student aus München. Wir feiern Geburtstag."
                 Gegen 4:30 Uhr: Zwei sturzbetrunkene Männer lassen im Treppenhaus Bierflaschen fallen und
                 belästigen Hausbewohner.

Ein solches Verhalten steht einer Frau nicht zu Gesicht. Der Arbeitsablauf von Gaststätten ist uns sehr wohl bekannt. In einem sozialen Umfeld (Wohnhaus) ist jedoch gegenseitige Rücksichtnahme gefragt und unbedingt einzuhalten!

Abschließend möchten wir Ihnen noch bekannt geben, dass wir in der kommenden Woche gerne Ihre Wohnung besichtigen möchten. Bitte nennen Sie uns hierzu in den nächsten Tagen mehrere Terminvorschläge mit Tageslicht. Gerne erwarten wir Ihre Nachricht.

Hochachtungsvoll.

                                                  H. Laurer,   G. Laurer

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Und dies hier ist ein Bild
von Frau C. Wecker
welche von ihrem Vermieter
so behandelt wird.

Im Anschluss erfahren
Sie nun die unglaubliche
Geschichte Teil 2...

Sindelfingen, den 22.Juli 1999

An Frau
C. Wecker
Dingsstraße 10
71063 Sindelfingen

Betreff: Unser Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung

Sehr geehrte Frau Wecker,

1. Akt
Anlässlich der vereinbarten Wohnungsbesichtigung am 17.Juli 1999 kamen meine Frau und ich gegen 18:35 Uhr an Ihre Wohnungstüre und klingelten. Es rührte sich nichts. Wir gingen sodann zu unserem Sohn und wollten das Kind zu uns holen. Auf dem Rückweg versuchten wir noch einmal zu klingeln. Erst dann wurde und geöffnet. In der Zwischenzeit wissen wir allerdings nicht, wie uns geschah. Denn rein vom Zeitablauf her ist es uns ein Rätsel. Liegt da bereits eine Irritation vor? Auf jeden Fall waren wir von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr avisiert worden. Das ist der Clou.

Dann bei der Öffnung der Wohnungstüre und unserem Eintritt zusammen mit unserem Sohn war das erste Wort Ihrer "Stiefmutter": "Die kommen ja zu dritt!" Dies war also die erste Frechheit als Nichtmieterin. Die schützende und belehrende Hand hätte eigentlich schon seit 1981 über Sie gehalten werden können. Jetzt dürfte dies leider zu spät sein, denn Sie sind vom Alter her eigentlich erwachsen - denken wir.

Aus eben diesem Grund haben wir unseren Sohn mitgenommen, damit er daraus seine Lehre ziehen kann, wie man als Vermieter heutzutage behandelt wird. So gesehen war diese Angelegenheit sehr lehrreich und auf was man sich so alles gefasst sein muss.

Die erste Frechheit Ihrer "Stiefmutter" war der Auftritt im Ladengeschäft der Firma Dings & Co. Auch werden wir keine Provokation mehr dulden und Ihre "Stiefmutter" ablehnen. Wir dürfen Sie um Verständnis bitten. Bei uns siegt nicht die Frechheit!

2. Akt
Wir haben nach modernsten und ökonomischen Gesichtspunkten dieses Gebäude erstellt. Dazu gehört auch ein Wasch- und Trockenraum, sowie ein separater Abstellraum. Beides im 2. UG, wie Ihnen bekannt ist. Dies ist deswegen so vorgesehen, um die Lebensqualität der Mietsache nicht zu beeinträchtigen und speziell die Ihrige im Haus. So dürfen wir Sie auffordern den Balkon nicht als Mülleimerstandort (Abstellraum 2. UG), sowie den Balkon nicht als Wäschetrockenplatz zu missbrauchen. Wir möchten das Niederschlagswasser auffangen um unsere Terrassenpflanzen teilweise zu wässern. Dazu ist eine seifenähnliche Lauge nicht geeignet.

Leider müssen wir feststellen, dass Sie wie im Mietvertrag festgehalten vielmehr einen "Vormund" oder Fürsprecher vor sich haben. So ist das Mietverhältnis mit Ihnen nicht gemeint. Wir dürfen erneut festhalten, dass Sie ohne Einhaltung der Kündigungsfrist Ihre Wohnung auflösen dürfen, ja sollten. Wir haben nicht das geringste Bedürfnis, uns solche Szenen wie in der Vergangenheit anzusehen. Alle vorangegangenen Schreiben an Sie sind immer noch aktuell, bzw. relevant, trotz diverser Entschuldigungen.

Sie wollen sicher ein mündiger Bürger sein? Unsere Interessen liegen auf einer ganz anderen Ebene. Also halten Sie uns bitte Ihre "Stiefmutter" vom Leibe!

Weshalb haben Sie sich für die Wohnung von Frau XXX interessiert, wenn Sie nicht einmal im Stande sind, eine kleine Wohnung zu bezahlen? Ihr Argument, dass wegen irgend einer Allergie ein Teppich nicht gut sei, dann sollten Sie dringend von diesem Bodenbelag abstand nehmen.

3. Akt
Aussage einer uns unbekannten weiblichen Person: Nach Aussage von Frau Wecker ist dies die Lebensgefährtin von meinem Vater. Also und diese Person ist der Meinung: "Die Frau von Herrn Laurer würde ihr Leid tun." Dazu können wir nur sagen, Herr Wecker würde uns Leid tun.

Wir haben über 30 Jahren Mietverhältnisse von mehreren Duzend Parteien. Solch ein irrsinniges Benehmen dieser Frau ist uns noch nie über den Weg gelaufen. Da fehlt es ausschließlich an Anstand und Verhaltensregeln als Gast in unserem Hause. Halten Sie uns Ihre "Stiefmutter" vom Halse und benehmen Sie sich selbst als Erwachsener. Oder haben Sie etwas mit dem Vormundschaftsgericht zu tun? Warum beherrscht Ihr Vater die Anstandsregeln?

4. Akt
Am 20.Juli 1999 parkte ganztägig ein Motorroller - Honda schwarz silber, Vers. 103 TRL - vor unserem Gebäude unmittelbar neben dem Eingang. Es ist Ihnen bekannt und dies ist auch mit Parkverbotsschildern kenntlich gemacht, dass diese Fläche freizuhalten ist. Schon mit Ihrem Auto zu Anfang des Mietverhältnisses ist dies klar zum Ausdruck gebracht worden. Dies ist eigentlich ein Verstoß gegen die Vereinbarungen und verstößt außerdem gegen die guten Sitten. Wie Sie am 21.Juli 1999 auf Frage nach dem Eigentümer des Rollers erklärten, gehöre dieser Ihrem Freund. Sie haben also seit Mietbeginn viele Freunde zu Gast am ersten Übernachtungstag. Da wir dieses Fahrzeug seither nicht gesehen haben, bestärkt dies unsere Meinung.

Eigentlich ist uns die Zeit zu schade um Briefe zu schreiben, aber wir halten durch!

Hochachtungsvoll.

                                                  H. Laurer,   G. Laurer

Und weiter geht es in der unendlichen Geschichte. Hier nun im Anschluß der 3. Teil, welcher im Moment auch der aktuelle Stand ist. So wie die Sache aber steht, wird es sicherlich noch weitere Fortsetzungen geben.

Sindelfingen, den 06.August 1999

An Frau
C. Wecker
Dingsstraße 10
71063 Sindelfingen

Betreff: Erneute Reklamation, Ruhestörung bei Nacht

Sehr geehrte Frau Wecker,

die Ereignisse der vergangenen Tage geben uns erneut Anlass zur Reklamation:
In der Nacht vom 21. auf den 22. Juli 1999 stand verbotenerweise ein Motorroller unmittelbar am Hauseingang des Gebäudes Dingsstraße xx. Am Vormittag stellte ich Ihnen die Frage, ob Sie wissen, wem der Roller gehört. Als Antwort bekam ich zu hören: "Der gehört meinem Freund." Ich erklärte Ihnen, dass dies kein öffentlicher Parkplatz sei, und dass das so nicht geht.

Der Motorroller stand dann am kommenden Morgen des 23. Juli hinter der Außenwand unseres Gebäudes versteckt auf dem Grundstück der benachbarten Firma. Dies ist ebenfalls nicht erlaubt, bzw. nicht genehmigt.

    Auszug aus dem amtlichen Bebauungsplan "Dingsplatz Nord"

  1.2      Stellplätze und Garagen § 9 (1) u. 22 BBauG u. § 12 BauNVO
  1.2.1    Oberirdische Stellplätze und Garagen sind auf folgenden Flächen nicht zugelassen:
  1.2.1.1  Fläche südlich der Gebäude Dingsstraße 10 u. Dranstraße 3
  1.2.1.2  Auf Flächen, die mit Geh- u. Fahrrecht belasten sind.

Trotz Ihrem Versprechen: "Das kommt nicht mehr vor!", wurden wir am 27. Juli 1999 gegen 3:15 Uhr durch lautes Gequassel in Ihrer Wohnung aufgeweckt. Um 4:20 Uhr hatte ich durch Lichtsignale von unserer Terrasse aus auf die lautstarke Unterhaltung hingewiesen, so dass der Rollladen in Gang gesetzt und die Balkontüre geschlossen wurde. Der Lärm war nun auf Zimmerlautstärke reduziert. Zu bemerken ist, dass nicht nur ein Freund zugegen war. Den Stimmen zu folgern waren es 4 Personen.

Wir möchten bemerken, dass unser Appartement keine Begegnungsstätte und auch keine Diskothek für junge Leute ist. Auch sollte dort keine "Traumschiff-Atmosphäre" nachgestellt werden.

Wir sind der Meinung, dass auch Sie sehrwohl Ihre Ruhe brauchen, damit Sie bei der Arbeit leistungsfähig sind. Wir schreiben Ihnen keine Verhaltensweise vor, doch uns gibt es zu denken, dass Sie in solch kurzer Zeit bereits die vierte Arbeitsstelle innehaben. Was lässt sich daraus schließen?

Als mehrfache Arbeitgeber haben wir beide gegenüber der Öffentlichkeit und der Arbeitnehmerseite eine Verantwortung im doppelten Sinn. Nach einem 14- bis 16 stündigen Arbeitstag legen wir auf unsere Nachtruhe, schon allein aus gesundheitlichen Gründen, allergrößten Wert.

Dieses Schreiben ist eine letzte außergerichtliche Ermahnung auf friedlichem Wege.

Wir fordern Sie hiermit ein letztes Mal und unmissverständlich auf, sich an die Hausordnung zu halten und jegliche Ruhestörung zu unterlassen. Sollten wir in Zukunft erneut eine solche grobe Verletzung der Hausordnung feststellen, werden wir ohne Zögern von unserem Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund Gebrauch machen, und soweit erforderlich, Räumungsklage gegen Sie zu erheben!

Unser Angebot, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, hat weiterhin bestand.

Hochachtungsvoll.

                                                  H. Laurer,   G. Laurer

Sollten Sie eine Frage an Frau C. Wecker haben, können Sie diese gerne unter "Mitteilung Schreiben" an mich schicken. Ich werde das Mail umgehend an Frau Wecker weiterleiten und Ihnen dann auch wieder die Antwort zukommen lassen.

Und an dieser Stelle nun die Kommentare, die bei mir als Email eingegangen sind. Im Übrigen ist Frau Wecker
nun doch Ende 2000 ausgezogen. Wen wundert das noch ...

Von: "Nighthawk4  -   28. August 1999, 12:30 Uhr
Warum knallt Frau Wecker den Vermieter nicht einfach ab?   *lach*
Das sollte mal ins Fernsehen.... Ehrlich jetzt!!
Viele Grüsse... Josch...

Von: "Harald W."  -   06. September 1999, 11:50 Uhr
Vielleicht sollte die Maus bei uns mal ein Feuerwerk für Ihren Vermieter
bestellen? So als Dankeschön für die wertvolle Lektüre ...
Die Vermieter sind doch wohl aus so einem Zweckbau entwichen wo man normalerweise die
Jacke auf dem Rücken zuknöpft oder?
MfG,  Harald


Geballte Kompetenz im Finanzamt

Das ich das noch erleben darf :-)

Endlich hacken die Absahner auf ihresgleichen rum

Ein Tippfehler des Finanzamts war schuld, dass einem Rentner aus Sankt Augustin 287 Millionen Euro Steuern berechnet wurden. Der nahm sich einen Anwalt, das Missverständnis konnte geklärt werden. Streit gibt es nun um die Frage:

Wer zahlt das Anwaltshonorar von 2,3 Millionen Euro? (als ob die Antwort diese Frage nicht jeder Steuerzahler kennen würde)

 

Steuerbescheid über 287 Millionen Euro

Es begann so: Ein Rentner aus Sankt Augustin hatte 11.000 Mark Fondgewinn in seiner Steuererklärung für 2001 angegeben - aber in Wirklichkeit 17.000 Mark erhalten. Als er den Fehler bemerkte, informierte er umgehend das Finanzamt. Aber statt beide Zahlen auszutauschen, wurden dort in der Eingabemaske die 17.000 an die 11.000 drangehängt. Was plötzlich die stolze Summe von mehr als 1,1 Milliarden Mark ergab.
Prompt flatterte dem 70-Jährigen ein Steuerbescheid über 287 Millionen Euro ins Haus. Vollstreckt werden sollten gleich zehn Millionen Euro an Vorauszahlung. Noch unter Schock ruft der Rentner wieder die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette Dame vom Finanzamt reagiert prompt: "Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das korrigieren wir mal schnell, so."

Konto wird gepfändet

Normalerweise wäre das Problem jetzt gelöst. Aber leider entfalten die Behörde das so gefürchtete Eigenleben, vor allem eine Finanzbehörde: "Man hat dann versucht, von Seiten der Verwaltung alles zu unternehmen, um die Konsequenzen dieses eingetretenen Fehlers zu beseitigen", so Martin Fiedler von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf. "Dies ist bedauerlicherweise nicht in jeglicher Ausprägung gelungen. Das ist jetzt schwierig in allen Facetten offen zu legen."

Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff - und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet.
Zehn Millionen Euro will das Finanzamt - Steuervorauszahlung. Jetzt reicht es dem alten Mann.

Der Rentner schaltete einen Rechtsanwalt ein, um die Angelegenheit zu klären - endlich mit Erfolg. Doch nun gibt es neuen Ärger, diesmal wegen des Honorars, das die Remagener Anwaltskanzlei verlangt: 2,3 Millionen Euro. Die Anwälte berufen sich dabei auf einen Streitwert von 287 Millionen Euro. Nun beschäftigt sich das Bonner Landgericht mit dem Fall.

Wie hoch ist der Streitwert?

 

Die Klage der Anwälte richtet sich gegen das Finanzamt Sankt Augustin und damit formaljuristisch gegen das Land Nordrhein-Westfalen. "Der Anwalt aus Remagen meint, das Finanzamt trage die Verantwortung, weil es fälschlicherweise die 287 Millionen Euro berechnet hat. Aus der Summe als Streitwert berechnet sich die Anwaltsgebühr", erklärte Krapoth. Seine Behörde vertrete dagegen den Standpunkt, es müsse ein viel geringerer Streitwert für die Gebühren berechnet werden: Gerechtfertigt sei bestenfalls ein Betrag von mehreren tausend Euro.

Land muss für schuldhafte Schäden haften

Wer haftet also? Eine Frage, für die der so genannte Amtshaftungsanspruch entscheidend ist. Demnach muss das Land für den Schaden gerade stehen, wenn ein Beamter schuldhaft gehandelt hat. "Dazu müssen mehrere Kriterien erfüllt sein", sagte der Sprecher der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Martin Fliedner, zu wdr.de. Unter anderem müsse geklärt werden, ob ein Anwalt wirklich hinzugezogen werden musste und ob dessen Maßnahmen angemessen gewesen seien. Nun hat das Landgericht Bonn zu entscheiden, ob das Land haftbar gemacht werden kann und wie hoch der Streitwert ist, aus dem sich die Gebühren des Anwalts ableiten.

Fazit

Solange wir Bürger nicht bereit sind ein bisschen mehr Steuern zu bezahlen damit sich unser Staat endlich kompetente Mitarbeiter leisten kann, werden wir bestimmt noch öfter in den zugegebenermaßen kostspieligen, wie köstlichen Genuss solchen Eulenspiegeleien kommen. Einzig dem alten Mann gilt meine Sorge. Könnte nicht er am Ende seinen Anwalt selbst bezahlen müssen?

"HONNI SOIT QUI MAL Y PENSE"


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